Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. November 2025 zentrale Kernbestimmungen der Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne für nichtig erklärt und damit der Regelungswut der Europäischen Kommission klar die rote Karte gezeigt. Das Gericht verneint zu Recht eine direkte europäische Kompetenz für die Festlegung einheitlicher Lohnuntergrenzen. Damit entfällt auch der vermeintliche Druck aus Brüssel, nationale und arbeitsmarktgerechte Mindestlöhne in ein Konzept bedarfsangemessener Mindestlöhne („Living-wage“-Konzept) zu überführen. Das sind gute Nachrichten für Deutschland, denn für das Mindestlohngesetz ergeben sich so keine neuen Anpassungspflichten…