Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und überprüft, beraten durch Wissenschaftler, alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns. Ihr steht eine Vorsitzende vor, welche in einer Pattsituation entscheidet. In den gemeinsamen Beschlüssen zur Festlegung des Mindestlohns fließen Überlegungen zum angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer ein. Gleichzeitig sollen faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gesichert…